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Bauträgerkauf finanzieren: So vermeiden Sie die Doppelbelastung

Von Stefan Falkner · 7. November 2026 · 7 Min. Lesezeit

Sie kaufen eine Wohnung oder ein Reihenhaus vom Bauträger. Bis zum Einzug vergehen ein bis zwei Jahre, und in dieser Zeit zahlen Sie weiter Miete. Kommt die volle Kreditrate dazu, wird es schnell eng. Mit der richtigen Planung lässt sich diese Doppelbelastung vermeiden oder zumindest klein halten.

Wie ein Bauträgerkauf in Österreich bezahlt wird

Beim Kauf vom Bauträger schützt Sie das Bauträgervertragsgesetz (BTVG). Sie zahlen den Kaufpreis nicht auf einmal, sondern in Raten nach Baufortschritt. Häufig wird der Ratenplan A vereinbart:

BaufortschrittAnteil am Kaufpreis
Baubeginn10 %
Rohbau und Dach30 %
Rohinstallation20 %
Fassade und Fenster12 %
Bezugsfertigstellung17 %
Fertigstellung der Gesamtanlage9 %
Nach drei Jahren (Haftrücklass)2 %

Ein Treuhänder, meist Notar oder Rechtsanwalt, prüft den Baufortschritt und gibt die Raten frei. Den genauen Ratenplan finden Sie in Ihrem Kaufvertrag.

So bleibt die Rate in der Bauphase klein

Auszahlung in Tranchen: Die Bank zahlt den Kredit nicht auf einmal aus, sondern im Takt des Ratenplans. Zinsen zahlen Sie nur für den Teil, der schon ausbezahlt ist. Für den Rest kann eine Bereitstellungsprovision anfallen. Fragen Sie danach, sie ist oft verhandelbar.

Tilgungsfreie Zeit: Viele Banken bieten an, dass Sie während der Bauphase nur Zinsen zahlen und mit der Rückzahlung erst nach dem Einzug beginnen. Das entlastet genau dann, wenn Sie noch Miete zahlen.

Eigenmittel zuerst: Wenn Sie die ersten Raten mit Ihren Eigenmitteln zahlen, beginnt der Kredit später zu laufen. Das spart Zinsen in der Bauphase.

Split-Variante: Ein Teil fix, ein Teil variabel. Den variablen Teil können Sie nach dem Verkauf einer anderen Immobilie oder mit einer Schenkung leichter zurückzahlen.

Was Sie vor der Kreditanfrage klären sollten

Diese Punkte gehören vor der Einreichung auf den Tisch. Nachträglich lässt sich eine Finanzierung nur schwer umbauen.

Sonderfall: Wohnung noch nicht parifiziert

Manchmal ist bei einem Objekt das Wohnungseigentum noch nicht begründet. Dann gibt es im Grundbuch nur Miteigentumsanteile an der ganzen Liegenschaft, keine eigene Wohnung. Für Banken ist das schwieriger zu bewerten und zu besichern. Oft hilft eine zusätzliche Sicherheit, etwa eine Immobilie in der Familie. Klären Sie vor dem Kaufanbot, ob und wann parifiziert wird.

Unser Tipp: Planen Sie mindestens drei bis sechs Monate Puffer für Bauverzögerungen ein. Wer die Doppelbelastung nur knapp schafft, gerät bei der ersten Verschiebung unter Druck.

Stand: November 2026. Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung. Ratenplan und Sicherung prüft Ihr Treuhänder.

Häufige Fragen

Muss ich beim Bauträgerkauf schon während der Bauphase die volle Rate zahlen?

Nicht unbedingt. Viele Banken zahlen den Kredit in Tranchen aus und bieten eine tilgungsfreie Zeit an. Dann zahlen Sie bis zum Einzug nur Zinsen auf den bereits ausbezahlten Teil.

Was ist der Ratenplan nach Bauträgervertragsgesetz?

Das BTVG regelt, dass Sie den Kaufpreis nur nach Baufortschritt zahlen. Beim häufigen Ratenplan A sind das zum Beispiel 10 % bei Baubeginn und 30 % bei Rohbau und Dach. Der Treuhänder gibt die Raten frei.

Was bedeutet „nicht parifiziert“?

Das Wohnungseigentum ist noch nicht im Grundbuch begründet, es gibt nur Miteigentumsanteile. Banken bewerten das vorsichtiger und verlangen oft zusätzliche Sicherheiten.

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