KIM-Verordnung ausgelaufen: Was seit Juli 2025 gilt
Von Emanuel Trif · 7. November 2026 · 5 Min. Lesezeit
Drei Jahre lang hat die KIM-Verordnung bestimmt, wer in Österreich einen Wohnkredit bekommt. Mit 30. Juni 2025 ist sie ausgelaufen. Heißt das, dass jetzt alles geht? Nein. Aber es gibt wieder mehr Spielraum, und den sollten Sie kennen.
Was die KIM-Verordnung geregelt hat
Die Verordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) galt ab August 2022 für private Wohnimmobilienkredite. Sie hat drei Grenzen verbindlich gemacht:
| Richtwert | Grenze | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| Beleihungsquote | höchstens 90 % | Mindestens 10 % des Kaufpreises plus die Nebenkosten aus Eigenmitteln, in Summe meist rund 20 % |
| Schuldendienstquote | höchstens 40 % | Alle Kreditraten zusammen höchstens 40 % des Nettoeinkommens |
| Laufzeit | höchstens 35 Jahre | Längere Laufzeiten nur im Ausnahmekontingent |
Banken durften nur einen kleinen Teil ihrer Kredite über diese Grenzen hinaus vergeben. Kredite bis € 50.000 waren ausgenommen.
Was seit Juli 2025 gilt
Das Finanzmarktstabilitätsgremium hat entschieden, die Verordnung nicht zu verlängern. Seit 1. Juli 2025 gibt es stattdessen ein Rundschreiben der FMA zur nachhaltigen Vergabe von Wohnkrediten. Die drei Richtwerte bleiben darin als Orientierung erhalten, sind aber nicht mehr starr.
Für Sie heißt das:
- Banken können wieder im Einzelfall entscheiden, etwa bei sehr gutem Einkommen, zusätzlichen Sicherheiten oder Eigenmitteln aus der Familie.
- Die Richtwerte sind nicht verschwunden. Viele Banken orientieren sich weiter eng an 90 %, 40 % und 35 Jahren.
- Die Unterschiede zwischen den Banken sind größer geworden. Was die eine Bank ablehnt, finanziert die andere.
Was das in der Praxis bedeutet
Weniger Eigenmittel: Eine Finanzierung mit weniger als 20 % Eigenmitteln ist wieder möglich, aber kein Automatismus. Die Bank will dann einen guten Grund sehen: hohes Einkommen, eine zweite Immobilie als Sicherheit oder eine Schenkung, die noch kommt.
Knappe Haushaltsrechnung: Liegt die Rate etwas über 40 % des Einkommens, kann eine Bank trotzdem zustimmen, wenn genug zum Leben bleibt. Wie Banken rechnen, lesen Sie in unserem Artikel zur Haushaltsrechnung.
Längere Laufzeit: Laufzeiten über 35 Jahre bleiben die Ausnahme. Sie senken die Rate, verteuern den Kredit aber deutlich.
Typische Missverständnisse
- „Die KIM ist weg, also bekomme ich jetzt 100 %.“ Nur im Einzelfall und mit guter Begründung.
- „Meine Hausbank hat Nein gesagt, also geht es nicht.“ Jede Bank legt das Rundschreiben anders aus. Ein Vergleich lohnt sich heute mehr als früher. Mehr dazu: Kredit abgelehnt.
- „Die Regeln gelten auch für Anleger mit GmbH.“ Die Richtwerte betreffen private Wohnkredite. Bei Finanzierungen über eine Gesellschaft prüft die Bank nach eigenen Regeln.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Finanzierung vor der Objektsuche prüfen. Dann wissen Sie, welche Bank Ihren Fall mit welchen Eigenmitteln finanziert, und können beim Kaufanbot schnell zusagen.
Stand: November 2026. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Gilt die KIM-Verordnung noch?
Nein. Die Verordnung ist mit 30. Juni 2025 ausgelaufen. Seit 1. Juli 2025 gibt es ein nicht verbindliches Rundschreiben der FMA, an dem sich Banken orientieren.
Brauche ich jetzt keine 20 % Eigenmittel mehr?
Rund 20 % inklusive Nebenkosten bleiben die übliche Erwartung. Banken dürfen aber wieder Ausnahmen machen, etwa bei hohem Einkommen oder zusätzlichen Sicherheiten.
Gelten die Richtwerte auch für Kredite über eine GmbH?
Die Richtwerte betreffen private Wohnimmobilienkredite. Bei Gesellschaften prüft die Bank nach ihren Regeln für Unternehmensfinanzierungen.
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